EntschUldung und EntschuldIgung haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Die Begriffe haben eine unterschiedliche Bedeutung und können nicht GLEICH gesetzt werden. Es gibt im Deutschen eine ganze Reihe von Worten, die sich lediglich durch einen Buchstaben unterscheiden, die aber in der Bedeutung trotzdem erheblich voneinander abweichen können. Dies ist besonders für Sprachenlernende schwierig. Beim Lernen von Sprachen nennt man solche Begriffe „falsche Freunde“ d.h. die Begriffe suggerieren eine Bedeutung, die sie nicht haben.
Von einer EntschUldung
spricht man, wenn man „Kredite“/“Leistungen“ in Anspruch genommen hat und nicht mehr in der Lage/oder Willens ist, diese weiterhin zu bedienen.
Sie ist durchaus üblich im Geschäftsleben!
Entschuldungen können aktiv (man zahlt seine Schulden und löst sie damit auf)
oder passiv „Zwangsentschuldung“ wegen fehlender Bonität erfolgen
(Beispiel Bad Banken, die ihre „Forderungen“ abschreiben mussten, da nicht eintreibbar).
Eine „Entschuldung“ betrieb u.a. auch die Fürstin v. Thurn und Taxis, als sie Liegenschaften und Preziosen verkaufte, um damit Steuerschulden glatt zu stellen.
Sie entschuldete sich, aber sie entschuldigte sich NICHT, sondern beglich ihre Schulden!
Somit kann man sich SEHR WOHL selbst entschulden!
Entschuldung ist ein Begriff aus dem Wirtschafts- und Handelsrecht (Insolvenzrecht), wohingegen Entschuldigung in das Privatrecht gehört und eine völlig andere Bedeutung hat.
Entschuldigung
hingegen basiert nicht darauf, dass die Person, die sich entschuldigt, eine „Leistung“ erhalten hat, die sie „bezahlen“/“glatt stellen“ muss, sondern darauf, dass sie eine „Handlung“ begangen hat, die ggf. dem gesellschaftlichen Konsens (Normen- und Verhaltenskodex) nicht entspricht und für die es die Möglichkeit der „Abbitte“/“des Widerrufs“ gibt.
Ob man dabei „ehrlich“ oder „unehrlich“ ist, das ist dabei zunächst zweitrangig, da es sich, sobald es gerichtseinklagbar ist, um ein von der Gesellschaft sanktioniertes/sanktionierbares „Fehlverhalten“ handelt (Das hat bereits Nikolaus KOPERNIKUS lernen müssen).
Es geht auch nicht zwangsweise um RECHT oder UNRECHT, sondern um gesellschaftliche VERHALTENS-Normen im Privatbereich. Diese können je nach Kultur oder auch SUB-Kultur sehr unterschiedlich sein (wie wir derzeit ja gerade am „eigenen Leibe“ erfahren bzw. „was guckst Du so“ etc.). Insofern kann es ohne weiteres sein, dass handelnde Personen keine Probleme haben, im Bereich des Wirtschafts- oder Handelsrechts miteinander zu „verkehren“/“handeln“, wohl aber erhebliche Probleme damit haben, im Bereich des privaten Austauschs miteinander zu verkehren (schichtenspezifische Sozialisation und schichtenspezifisches Verhalten und erweitert muss auch noch der kulturspezifische Bereich hinzugenommen werden).
Insofern sollte man mit der GLEICHSCHALTUNG von genau definierten Begriffen sehr vorsichtig umgehen!
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