Nein keine Unterstellung, es ist eine Frage.

pigbonds, Samstag, 09.01.2016, 00:44 (vor 3682 Tagen) @ CalBaer4037 Views

Vielleicht etwas klarer:
Wie sähe diese Selbstjustiz denn aus?
(Taschendiebe bei sich in der Küche einsperren?)


Ich kann mir echt keine Art der Selbstjustiz gegen einen Taschendieb
vorstellen - ausser vielleicht sich vom Taschendieb etwas zurückzuklauen -
das den Selbstjustiz Betreibenden nicht selber in arge juristische und moralische Bedrängnis
bringen würde.

Glaub es mir, das derzeitige Deutsche Recht ist eines der besten Rechtssysteme, die
es je gegeben hat. Es haben sich Tausende den Kopf darüber zerbrochen, wie die allseits
verhasste Gewaltanwendung "subtilisiert" werden kann.

Dieses System wurde primär dazu aufgebaut, um möglichst "gerechte Urteile" anzustreben. Gewalt
kann nie aus dem System verschwinden, das ist ja @Zaras Kritik. Ihr wollt aber eher mehr Gewalt
nicht weniger.

(Dass es ein System "des Besatzer" wäre, um "die Deutschen" zu knechten - das halte ich
für eine falsche Sichtweise.)

Selbstjustiz kann eigentlich nur dann den eigenen moralischen Ansprüchen genügen, wenn man
als Opfer den Täter 100% kennt, aber die Tat unmöglich nach juristischen Kriterien beweisen
kann. Man kann das dann eigentlich als "Rache" bezeichnen und dann sind wir in einem System,
das dafür verantwortlich gemacht wird, dass die Flüchtlinge nicht integrierbar wären.


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