Die E101, E102 ... -Bescheinigungen gabe es schon seit mindestens den achtziger Jahren ...
Weiß ja nicht, wie das "ordentliche Regelwerk" zur Jahrtausendwende ausgesehen hat. Obs da die E10 Bescheinigung schon gegeben hat.
Auf jeden Fall. Das Problem ist, dass die wenigsten (EU-Haeftlinge), auch heute noch, nicht verstehen, dass die EU keine Freizuegigkeit fuer Personen, sondern nur fuer Waren und Dienstleistungen begruendet.
Arbeitssuchende z.B. haben die Arbeitssuche in einem anderen EU-Land von "zuhause" aus zu betreiben. Dadurch klaert sich auch automatisch die Versicherung. Dazu gibt es extra, auf Deutschland gewendet, in jedem der EU-Laender eine "Auslandsmission" des Bundesarbeitsamtes oder wie die heissen. Nix da einfach irgendwo einwandern. Allerdings: der Eingewanderte kann sich im Zuwanderungsland auf eigene Faust Arbeit suchen, das ist erlaubt, allerdings war das bis nach Mitte der 2000er Jahre fuer Polen und andere Angehoerige der ehem. Ostblockstaaten noch beschraenkt, dieser Pole haette also nur dann legal in Deutschland ABHAENGIG BESCHAEFTIGT arbeiten koennen, wenn fuer seine Arbeit "hier" Mangel bestanden haette. Oder als Selbstaendiger, Gewerbeschein, Handwerkerversicherungsgesetz (Rente) und ggf. Bau-Berufsgenossenschaft. Unser deutscher Staat laesst wenig Luecken, die EU sowieso.
Aber ganz andere Frage:
Und wenn gar nichts gegangen wäre, - BG, oder E 10 usw. Ist das die Aufgabe des Arztes im Notfall erst einmal danach zu fragen, wers bezahlt, oder zu helfen?
Im wirklichen Notfall, insbes. wenn Patient nicht ansprechbar und gefaehrdet (es gibt auch nicht gefaehrdete Personen, Volltrunkene und Tiefschlaefer, die gerade nicht ansprechbar, aber eben nicht gefaehrdet sind!), dann muss er helfen. Dann muss er zur Not auch auf der Autobahn anhalten und helfen, es sei denn, er ist zu einem unaufschieblichen Notfall im Einsatz unterwegs (dazu zaehlt aber im Zweifel nicht der regelmaessige Besuch bei Oma Meier zum Blutdruckmessen jeden Mittwoch, 17:00 Uhr - die kann auch mal warten!).
Ich sehe das so: Erste Hilfe, dann sehen, ob mans irgendwie bezahlt bekommt, und wenns nicht geht, dann ohne viel wenn und aber einfach abhaken. Der Nächste bitte.
Machst du das am Bau auch so?
Ist es nicht eher so, dass die Kulanz vorab erst recht den Inanspruchnehmenden verpflichtet, hinterher sich erkenntlich zu zeigen? Also ich sehe es exakt umgekehrt, jedenfalls in diesem Falle, da ein Gluecksitter mit wackliger Gesundheit meint, in einem fremden Land bauliche Hoechstleistungen erbringen zu muessen, ohne dabei bereit zu sein, nebenher in seine gesundheitliche Absicherung zu investieren.
Aber jemanden vor den Kadi schleifen, nur weil der einem Fremden geholfen hat, indem er ihn zum Arzt gebracht hat, und es kommen dann keine Penunzen rüber, - ich hab den Eid des Hippokrates irgendwie anders in Erinnerung.
Das letztere, drum sagte ich, man muesste die Akten studieren, ist was anderes. Aber, Vorsicht: wenn DU jemanden zu einem bestimmten Arzt "schleiftst" und sozusagen die Leistungen aufrufst, dann kann es sehr wohl sein, dass Du eine sog. Garantenstellung uebernimmst; ich koennte mir jedenfalls vorstellen, dass das zu einer gesamtschuldnerische Haftung haette fuehren koennen, etwa, weil der Arzt bei Auftauchen des Polen alleine sich anders abgesichert haette. Aber, wie gesagt, da haette ich dabeistehen muessen, um das zu beurteilen und zu verstehen. Jedenfalls, dass man sich als Glaeubiger an den
a) erreichbareren (Pole ueber alle Berge bis dahin?) und
b) solventeren Gesamtschuldner haelt, ist Usus.
Jedenfalls aber, man denke laut Wilhelm Busch an das boese Ende: wenn man eine bestimmte Berufsgruppe dazu zwaenge, immer ungeprueft in Vorleistung zu treten, dann stuerbe diese Berufsgruppe aus und wendete sich anderen Betaetigungsfeldern zu. Arthur Doyle z.B. hat Sherlock-Holmes-Romane geschrieben ("Was, Notfall - ach nee, ich verdiene mit Schriftstellerei mehr - muss jetzt zur naechsten Lesung, uebrigens; ja, sieht uebel aus, der Blutverlust, aber in der British Library warten im Vortragssaal schon hundertzwanzig Fans von mir. Klingeln Sie mal nebenan, da wohnt eine pensionierte Krankenschwester").
ODER eben es muesste jeder beim ersten Handschlag gewaertigen, dass er damit haarige AGBs eingeht, so, wie schon viele, die einem Rechtsanwalt nur eine "ganz einfache Frage" gestellt haben ("Meine Omma hat 3 Mio. und waere es nicht besser, sie vererbt einen Teil direkt an mich, statt an meine Eltern, wegen der Erbschaftssteuer?" - "Klar; kostet uebrigens 5.000 Euro, diese einsilbige Auskunft, sie wissen ja, das Honorar richtet sich nach dem Geschaeftswert, 1,5 Mio in Ihrem Fall.") ...
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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