Behandlungspflicht für EU Bürger
Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der
diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine
Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den
Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder Arzt,
der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die KV-Institute
vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht sich
das nur auf bestimmte Länder.
Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er, wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg. Pflichtverletzung. Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser Verwaltungsgebühren).