Krankenversicherung Ausland

Efímera, Montag, 04.01.2016, 11:27 (vor 3687 Tagen) @ aliter2784 Views


Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der
diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine
Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den
Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder

Arzt,

der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die

KV-Institute

vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht

sich

das nur auf bestimmte Länder.


Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt
geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er,
wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg.
Pflichtverletzung. Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig
ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass
die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben
Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser
Verwaltungsgebühren).


So steht es geschrieben:

Doch hier ist Vorsicht geboten: Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, müssen sie mit der Krankenkasse zuvor klären, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen). Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige Anwendungen der Europäischen Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht werden können. Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen können.


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