Verhältnismäßigkeit

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 04.01.2016, 17:43 (vor 3686 Tagen) @ aliter2608 Views


Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt
geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er,
wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg.
Pflichtverletzung.

Den Rumänen, der sich im Ausland, - in dem Fall in Deutschland aufhält, möchte ich sehen, der auf die Idee kommt, sich bei der AOK zu beschweren.

Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig

ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass
die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben
Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser
Verwaltungsgebühren).

Das ist mir nicht bekannt. Kann ja durchaus sein, dass sich das heutzutage so abspielt, - weiß ich aber nicht.

Was ich weiß, ist, daß ich so um das Jahr 2000 herum mal einen polnischen Schwarzarbeiter, der beim Nachbarn was gearbeitet hat und aus irgendeinem Grund zusammengeklappt ist, zum nächsten Arzt geschleppt habe, weil mir der Kerl leid getan hat und der Nachbar Schiß wg. den Behörden hatte.

Der Arzt verlangte meine Adresse in D, angeblich als Kontaktperson. Nach 2 Wochen bekam ich eine saftige Rechnung. Der liebe Herr Doktor hat mich deshalb bis vor den Kadi gezerrt, - hat sogar Betrugsanzeige erstattet, weil ich angeblich nicht zu Beginn gesagt hätte, daß ich für die Behandlung nicht aufkomme; - was auch durchaus sein kann. Ich habe mir ja Gedanken um den Polen gemacht, der ernsthaft Probleme hatte, - wer denkt da an die Bezahlung.

Als ich dann bei der Verhandlung war, konnte ich mich mal ausnahmsweise im positiven Sinne über den Staatsanwalt wundern, was der dem Arzt dann erzählt hat. Klar ist der Arzt mit seiner Anzeige und Klage hinten runtergefallen. Aber zu Denken hat mir das trotzdem gegeben.

Wenn wieder sowas ist, hab ich mir vorgenommen, so einen Zeitgenossen ins Krankenhaus zu schaffen, oder den Krankenwagen zu verständigen. Bei ersterem lasse ich ihn im Eingangsbereich und haue gleich ab, im zweiten Fall rufe ich von einer Telefonzelle an, und gebe einen falschen Namen an.


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