Nicht wirklich
http://www.juraforum.de/forum/t/schusswaffe-zur-heimverteidigung-bereit-halten.342492/
Das Ding kenne ich, der ist im Zuge einer Hausdurchsuchung "aufgefallen".
Wer w̶e̶i̶s̶s̶ weiß, warum die dem die Bude auf links gedreht haben und ob da nicht
auch so die Zuverlässigkeit hin gewesen wäre.
Ansonsten taugte der Anwalt nichts.![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
Es ist aber nun mal so, dass der Gesetzgeber mir nicht verbietet, in meiner
eigenen Wohnung eine schussbereite Waffe zu "führen".
"Führen" deshalb in "", da dies laut Definition nur außerhalb der eigenen
Wohnung stattfinden kann. Innerhalb gibt es waffenrechtlich kein f̶ü̶h̶r̶e̶n̶ Führen.
Gruß