Man transportiert und verwahrt nicht - dann könnte man sie auch zu Hause lassen

Positiv, Montag, 02.11.2015, 16:19 (vor 3741 Tagen) @ Julius Corrino4879 Views

Wer schon Lotterie spielen will, sollte dann wenigstens den Mund halten oder >möglichst einsilbig "Auf/von dem Weg zur Jagd/zum Training" sagen und den >Rest einen Fachanwalt für Waffenrecht erledigen lassen.

Zustimmung. Funktioniert in der Praxis ausgezeichnet.

In Schützenkreisen (in Ost und West sind es laut Handelsblatt-Umfrage

rund > 1,4 Millionen) verlässt man sich ziemlich darauf.

Maßgeblich sind aber nun einmal nicht die semiprofessionellen Ansichten
von Angehörigen der Exekutive (oder gar Vereinskollegen, die vom
Waffenrecht das letzte mal vor vierzig Jahren bei der Sachkundeprüfung
gehört haben), sondern die (leider allzuhäufig
dreiviertelprofessionellen) der Judikative. Daß der Kenntnisstand von
Richtern und Staatsanwälten diesbezüglich meist alarmierend niedrig ist,
steht wieder auf einem anderen Blatt, aber zumindest der Wortlaut der
relevanten Bestimmungen läßt in der hier behandelten Frage eigentlich
keinen Spielraum für Interpretationen mehr:

"Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter
entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß Â§ 36 Absatz
1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass
Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich
nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der
Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden
Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2).
Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall
und vom verantwortungsbewussten Waffebesitzer in der jeweiligen Situation
abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht
über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und
die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei
Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe
einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet
werden kann.
"

So steht es in der aktuell gültigen WaffVwV vom 05.03.2012. Daraus auch
schon halblaut heraushörbar, daß im Zweifelsfall eben kein Panzerschrank
nach DIN/EN 4311-1 im Büro hilft, weil tagsüber im Büro herumzuhocken
nun einmal keinen unmittelbaren (zeitlichen) Zusammenhang mit der
feierabendlichen Beharkung von Tontauben mit Bleischroten hat (im Gegensatz
zum Hotelaufenthalt, der für eine Jagd- oder Wettkampfreise nach weiter
weg ja zwingend notwendig ist). Im zitierten Urteil wird auf dieses
Erfordernis für die Fahrt zum Büchsner oder zum Stand in Absatz 37 auch
noch einmal in aller Deutlichkeit hingewiesen. Nix mit "fraglich" oder
"offen" in diesem entscheidenden Aspekt:

[EDIT]
"Zulässig ist mithin etwa die unmittelbare Fahrt zum Schießstand oder
zum Büchsenmacher, wobei kurze Fahrtunterbrechungen, etwa zum Tanken oder
zur kurzen Rast unschädlich sind. Von der Vorschrift nicht gedeckt ist
hingegen ein unbeaufsichtigtes Abstellen eines Fahrzeugs mit Schusswaffen
über einen - wie hier - längeren Zeitraum (vgl. auch Ziffer 12.3.3.2
WaffVwV), denn in einem solchen Fall ist nicht mehr von einem - auch
zeitlichen - Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck des
Waffeninhabers auszugehen."

[/EDIT]

Auch hier Zustimmung.

Es ging im Thread ursprünglich um den legalen Transport bzw. das Mitführen von Waffen und (behauptete) Fahrten zum/vom Schießen sind legal. Das längere Verwahren im Auto nicht.

Waffen im Auto liegen lassen UND sich auch noch klauen lassen, ist dämlich.

Konsistente Stories dieser Art sind der schnellste Weg zur
"Unzuverlässigkeit". Da reden sich jährlich so manche Leute in dieser
Republik in Verkehrskontrollen um Kopf und Kragen (ohne, daß diese
Geschichten je auch nur vor Gericht landen, da zu viel Eindeutigkeit). Wer
schon Lotterie spielen will, sollte dann wenigstens den Mund halten oder
möglichst einsilbig "Auf/von dem Weg zur Jagd/zum Training" sagen und den
Rest einen Fachanwalt für Waffenrecht erledigen lassen.

Bekannte von mir wurden mehrfach zu ungewöhnlichen Zeiten im Rahmen einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle mit ordnungsgemäß transportierten Waffen angehalten und niemand von denen hat je ein Problem oder auch nur kritische Nachfragen bekommen.

Wer sich bei so einer Gelegenheit um Kopf und Kragen labert, ist selber schuld.

Beste Grüße,

Positiv.


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