Schreckschusswaffe / Pfefferspray

lowkatmai, Montag, 02.11.2015, 15:40 (vor 3741 Tagen) @ Leser235713 Views

Die Tage habe ich mir über das Internet eine Schreckschusspistole gekauft. Pefferspraymuniton wird mittlerweile nicht mehr versandt (Mit normalem Aufwand wohl nicht zu bewältigen, ansonsten illegal). Diese Munition ist nur im Ladengeschäft zu erwerben.

Die Anwendung von Pfefferspray gegen Menschen ist verboten! (Darf dies die Polizei noch?) Nur gegen Tiere erlaubt. Als Alternative dient CS Reizgas. Bei Angreifern, welche unter Drogen stehen, ist dieses allerdings nicht voll wirksam.

Der Gebrauch von einer Schreckschusswaffe zuhause oder auf befriedetem Eigentum ist erlaubt.

Diese in der Öffentlichkeit (nicht auf Veranstaltungen z. B. Volksfesten) zu tragen ist nur mit kleinem Waffenschein erlaubt. Gebrauch aber auch dann nur in Notwehr . Nicht z.B. als Silvesterabschussgerät. Ausnahmegebrauch z.B. Signalwaffe auf See oder im Gebirge.

Ich überlege noch, ob ein kleiner Waffenschein überhaupt sinnvoll ist. Außerhalb des Hauses/befriedetem Eigentum bräuchte ich dann einen Holster (in 007 Manier); will ich das?
Für 50 € wird mir dann von Amts wegen bescheinigt, dass ich nichts auf dem „Kerbholz“ habe und noch „alle Tassen im Schrank“. (Es erfolgt unter anderem eine Anfrage beim Gesundheitsamt). In der Öffentlichkeit ist wohl ein Elektroschocker sinnvoller.


Gruß

l[[zwinker]]


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