Hast Du eine Quelle oder ein Urteil zur Hand?
Hallo Julius Corrino!
Dieser Irrglaube führt auf dem schnellsten Wege zum Verlust der sog.
"Zuverlässigkeit" und damit auch aller (teuren) Wummen. Die Nummer mit
"Flinte zur Arbeit mitgenommen, weil danach Standbesuch beabsichtigt" ist
geradezu ein Klassiker. Gerichtlich bereits alles durchgefochten in
teutschen Landen. Null Chance.
Das ist mir nicht bekannt. Es ist nirgends konkret geregelt, wie direkt ich zum Schießstand/Käufer/Händler fahren muss.
Alle mir bekannten Urteile bezügl. Verlust der Zuverlässigkeit basierten auf unzulässigem/unverschlossenem Transportbehälter bzw. nicht entladener Waffe. Probleme sind auch bekannt, wenn man sich die Waffen aus dem Auto klauen lässt.
Kannst Du mal ein konkretes Urteil verlinken, welches Deine Aussage stützt und sich nicht auf einen exotischen Sonderfall wie z.B. ein unverschlossenes Auto bezieht?
Ich frage, weil ich mich in mehreren Schützenvereinen mit aktiven Polizisten genau darüber unterhalten habe und die übereinstimmende Anwort war: "Mach Dir deshalb keine Sorgen. Du darfst Deine Waffen transportieren und wir können nicht überprüfen, woher Du kommst und wohin Du fährst."
Gruß,
Positiv.