Kannste knicken - neues Gerichtsurteil!
Also nix mit durchgeladener Knarre unterm Kopfkissen,
Doch, in meiner Wohnung/befriedetem Besitztum/Geschäftsräumen darf
ich mir sehr wohl die fertig geladene Knarre umbinden, oder halt
unters Kissen legen. Wenn ich aber das Haus verlasse, ab damit in den
Tresor.
Hallo Waco,
"es gibt ein relativ neues VG-Urteil, wo jemandem, der nachts zu Selbstschutzzwecken eine geladene Waffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt hat, die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Zum einen, weil seine (nichtberechtigte) Ehefrau Zugriff auf die Waffe hatte, zum anderen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er im Schlaf unbeabsichtigt an den Abzug kommt und dadurch eine Schussauslösung erfolgt, die ihn selbst, seine Frau und wahrscheinlich auch alle Nachbarn erheblich gefährdet hätte.
Dadurch lag gemäß Â§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a oder b WaffG eine Unzuverlässigkeit vor, da der Umgang mit der Waffe als leichtfertig bzw. nicht vorsichtig oder sachgemäß anzusehen war (ich müsste noch mal nachschauen, was genau es war, passen würde aber beides)." (Leserbrief)
P.S.: Es war § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG und das Urteil ist vom VG Braunschweig - 5 A 46/08
http://www.juraforum.de/forum/t/schusswaffe-zur-heimverteidigung-bereit-halten.342492/
Gruß Zorro
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