Meist bekommt der Schütze eine Strafe!

Zorro, Montag, 02.11.2015, 12:57 (vor 3741 Tagen) @ Positiv5592 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 13:05

Mit dem Führen ergibt die Waffe Sinn, der reine verschlossene Transport
mit Munition in der Hosentasche, ist wohl etwas notwehrpraxisfern.


Das sehe ich nicht so. Ein Sportschütze hat einen Revolver in ca. 2
Sekunden "ausgepackt", geladen (mit Ladehilfe) und in Anschlag gebracht.

Gruß,

Positiv.

Hier eine Kostprobe gängiger Fälle:

http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205372189/Sportschuetze-erschiesst...

Es kommt auf den Grad der Bedrohung an!

Hüpfen finstere Gestalten in deinem Vorgarten rum, solltest du als Waffenbesitzer mit WBK möglichst vorbeischiessen und hoffen,
daß sie rennen wie die Hasen!

Hüpfen finstere Gestalten jedoch auf deiner Freundin rum, wird dir jeder Richter einen Treffer auf die "10" vermutlich durchgehen lassen!

Oft ist wichtig, was an Spuren und Tatwerkzeugen am Ort des Geschehens zurückbleibt. Knallst du den Einbrecher mit einer Gaspistole ab,
wird man eher vor Gericht Verständnis für dich haben, als wenn du 3 Eroberer samt Taschenmesser damit:

http://www.frankonia.de/516+Patrol+Selbstladeb%C3%BCchse/SIG+Sauer/Ansicht.html?Artikel...

...niedermähst.

Letzteres ist allerdings recht amüsant, wenn du in eine Polizeikontrolle kommst, den Kofferraum öffnest und deine WBK vorzeigst...[[freude]]

Gruß Zorro

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