Individuelle Bewaffnung ist legal

Positiv, Montag, 02.11.2015, 11:21 (vor 3742 Tagen) @ Leser236839 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 11:57

Hallo Leser23,

das "Führen" einer Waffe ist tatsächlich ziemlich strikt reglementiert. Der einzige gangbare legale Weg zum Waffenschein führt über die Eröffnung eines Bewachungs- bzw. Personenschutzunternehmens.

Unabhängig davon bekommt man relativ unkompliziert eine Waffenbesitzkarte. Man muss nur Sportschütze, Jäger, Sammler oder Erbe sein.

Wer eine Waffenbesitzkarte hat, darf seine eingetragenen Waffen natürlich auch transportieren.

Detailliert ist das hier beschrieben.

Der Transport von Waffen stellt eine Unterart des Führens von Waffen dar.

Beim Transport soll die Waffe entladen in einem fest ferschlossenem Waffenkoffer transportiert werden. (Im Gegensatz zum Führen, wo die Waffe gelanden und gesichert "in Reichweite" getragen wird.)

Man darf also ein kleines Köfferchen mit dabei haben (auch zu Fuß!), wenn man die Munition in der Hosentasche hat und nicht in der Waffe.

Ob man nun im konkreten Fall tatsächlich zum/vom Schießstand/Büchsenmacher/Kaufinteressent unterwegs ist, muss man im Zweifelsfall nur argumentativ untermauern können.

Wenn Sportschützen eine Reise antreten, hat diese selbstverständlich das Ziel, auswärtige Schützenvereine zu besuchen. Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Waffe transportiert, tut das, weil er danach zum Schießstand fahren will. U.s.w.
Mit anderen Worten, man kann in ziemlich jeder Situation rechtfertigen, warum man gerade jetzt eine Waffe transportiert.

Mir war dunkel in Erinnerung, daß wir generell keine Pistolen mitführen
dürften.

Das ist unzutreffend.

Selbst große Kaliber, wie z.B. .50AE oder .500 S&W sind in D legal zu besitzen und zu transportieren.

Im Falle von Notwehr, Nothilfe oder rechtfertigendem Notstand darf (bzw. muss) man den transportierten Koffer selbstverständlich auch öffen, die Waffe entnehmen, laden, entsichern und benutzen.

Gruß,

Positiv.


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