Doch, doch, Verbotsirrtum ist einschlaegig, denn es handelt sich um Strafrecht ...
das Strafrecht ist zwar auch Teil des Öffentlichen Rechtes, aber doch sehr autonom.
Es ging nicht
- um Merkels Verbotsirrtum (in solcher Position kann sich niemand drauf berufen, denn sie koennte sich jederzeit Rechtsrat im eigenen Stabe einholen).
Es ging
- um den Verbotsirrtum der Grenzuebertreter, die normalerweise wissen, dass sie
a) als Touristen/Geschaeftsreisende Deutschland nie ohne Visum
b) nur mit gueltigen (und noch mindestens sechs Monate restgueltigen) Ausweispapieren/Paessen
c) und nur mit Anmeldung bei/vor Einreise betreten duerften.
Wenn aber ein vermeintliches Staatsoberhaupt (Merkel ist nur die dritte im Staate, aber was soll's) den Grenzuebertretungswilligen den Eindruck vermittelt, das sei alles egal, dann duerfen diese sich gegenueber den nebenstrafrechtlichen Sanktionen des Auslaenderrechts (das studiert auch die Polizei, auf deren Ruecken das alles ausgetragen wird) auf eben diesen Verbotsirrtum berufen.
Haette sie es rechtlich korrekt formulieren wollen, haette sie sagen muessen "registrieren Sie sich bitte in Ungarn - das weitere ergibt sich nach Einzelfallpruefung".
Was anderes kann und darf sie auch trotz Richtlinienkompetenz nicht sagen! - jedenfalls nicht oeffentlich und als Amtsperson.
Aber auch jemand, der einen anstiftet zu einer Straftat, indem er dessen moralische Hemmschwelle herabsetzt, so dass dieser sich im Verbotsirrtum befindet und dadurch die Tat "umso beherzter" ausfuehrt, wird als Anstifter der Tat bestraft, ja eher umso haerter, da er auch noch die ethischen Schranken des Taeters niedergerissen hat; denn diese haetten ansonsten die Anstiftung zum folgenlosen gescheiterten/untauglichen Versuch werden lassen koennen.
Frau Merkel hat daher meiner festen Ansicht nach ein Strafregister mit mehreren hunderttausend der Anklage harrenden Faellen.
Man könnte sie zwar persönlich vor dem Strafrichter verantwortlich machen, wobei das kein Staatsanwalt machen wird
Wie gesagt, sie ist fuer die Taten derer, die sie angestiftet hat, verantwortlich. Und wenn genuegend Bundesbuerger ihr das auf Schritt und Tritt vorhalten wuerden (statt unqualifiziert "Schlampe" zu rufen), so waere Frau Erika Merkel irgendwann gezwungen, Strafantrag wegen Verleumdung oder uebler Nachrede zu stellen. In diesem Prozess wuerden dann genau die Beweise erhoben werden muessen, die zu erheben sich der (General-) Staatsanwalt geweigert hat. Alles schon, wenn auch niederer Ebene, erfolgreich durchexerziert ...
Aber es kann sich auch die Frage stellen, in wie weit Maßnahmen von ihr, besser gesagt von ihr als BK, rechtlich Bestand haben.
Da sie zwar Richtlinienkompetenz hat, aber keine "Massnahmen" veranlassen kann, die nicht in ihr (arg beschraenktes - zum Glueck) Ressort gehoeren, zaehlten diese "Massnahmen" garantiert nicht dazu.
Sie war zwar IM, ist aber nicht IM (Innenminister).
Das darf man nicht vermengen, was im übrigen auch keinen Sinn macht.
So war's, s.o. auch nicht gemeint.
Findest Du Dich da eher drin wieder?
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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