Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (edit)

Rybezahl, Montag, 14.09.2015, 17:22 (vor 3784 Tagen) @ Brendan2909 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 14.09.2015, 17:33

Hallo!

Genau genommen war das eine Entscheidung des Behördenleiters des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Deren Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium des Inneren, also de Misere. De Misere kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers / der kindlichen Kaiserin vom Bundespräsidenten entlassen werden.

Mich würde allerdings - ganz ernsthaft - deren Argumentation interessieren, wie das mit dem von ihnen geleisteten Amtseid zu vereinbaren ist:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Ich bin mir nicht sicher, aber der Behördenleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge muss diesen Eid nicht leisten. Da dieser aber entschieden hat, kann man höchstens das Verhalten der Aufsichtsbehörde kritisieren, die aber wie gesagt "offiziell" gar nicht über den Sachverhalt entschieden hat - nur "geduldet". Oder betrete ich hier gerade einen Holzweg?

Grüße vom
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.