Ja, sie hat eine Richtlinienkompetenz, aber das darf m.E. keine Einzelentscheidungen praejudizieren ...
das nennt sich Richtlinienkomptenz:
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinienkompetenz#Deutschland
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Da Asyl ebenso wie die Zu- oder Aberkennung des Fluechtlingsstatus Einzelfallentscheidungen sind, kann Erika das m.E. nicht ueber die Richtlinienkompetenz abfackeln.
Sie koennte m.E. dort, wo es um ermessensgetriebene und noch dazu voruebergehende Massnahmen geht, m.E. "ein gutes Wort einlegen", etwa "anweisen", man solle Herrn Fischers grosszuegige Visa-Politik in gewissen fuer die Versorgung mit Zwangsprostituierten zustaendigen NATO-Anwaerterlaendern wieder einfuehren.
Aber da ALLE hier auf dem Landweg eintreffenden aufgrund der Rechtslage, die ich durchaus fuer problematisch halte, aber deswegen dennoch nur auf verfassungsrechtlich einwandfreiem parlamentarischem Wege geaendert sehen moechte, sich hier illegal aufhalten, hat Frau Merkel das Recht in mehreren hunderttausend Faellen gebrochen. Ein normaler Beamter haette jetzt schon keine Pensionsansprueche mehr.
Waehrend die Einreisenden Verbotsirrtum geltend machen koennen aufgrund Frau Merkels unverantwortlicher Aeusserungen, kann sie hoechstens noch auf verminderte Schuldfaehigkeit plaedieren, um einer Bestrafung zu entgehen. Es sei denn, ein Justizminister erliesse eine entsprechende Weisung an seine Staatsanwaelte. Was aber ja eigentlich undenkbar ist, nicht wahr?
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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