Pflegen Serienverbrecher rechtskonform zu handeln?

Monterone, Montag, 14.09.2015, 17:13 (vor 3784 Tagen) @ Brendan2714 Views

Nix für ungut, Brendan,

aber es hat etwas rühend Herziges, wenn einer fragt, ob die Serienverbrecherin XY von der Rechtslage her dazu berechtigt war, so und nicht anders zu handeln.

Wir sehen doch, daß Merkel die Grenzen öffnen konnte.

Ob ihr das vom GG her erlaubt ist, interessiert doch keine Sau, wie sich keine im Reichstag keine Sau mehr dafür interessiert, ob Völkerrechtsverträge, Recht, Gesetz und dem Volk gegebene Versprechen eingehalten werden.

Wir sind auf dem Weg in's Irrenhaus, wenn wir versuchen, das regierende Verbrechergeschmeiß unter der Warte zu beurteilen, ob die Artikel einer ohnehin nicht existenten Verfassung eingehalten werden.

Das ist Absurdes Theater, wie es ein Beckett nicht besser erfinden hätte können.

Genauso gut könnte man diskutieren, ob der Kannibale Armin Meiwes sein Opfer mit Messer und Gabel verspeist hat oder neanderthalmäßig mit den Fingern gegessen.

Im Moment geht es alleine um die brutale, nackte Macht. Nicht anders als auch beim organisierten Verbrechen.

Die Frage, ob Merkel konstitutionskonform gehandelt hat, mag für Juristen interessant sein oder wenn sie sich vor einem Volkstribunal verantworten muß.

Denkbar wäre auch, eine Gruppe verantwortungsbewußter Generäle zerbricht sich darüber den Kopf und setzt dann in die Tat um, was seinerzeit Graf Stauffenberg und der 20. Juli versuchten: eine zum Schaden des Landes handelnde Regierung abzusetzen.

Monterone


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