Nein, ich bin da anderer Ansicht
Hallo
Die Richtlinienkompetenz ist schon in Ordnung. Sie kann tatsächlich Vorgaben machen.
Hier kommt aber noch etwas anderes zum Tragen.
Gemäß GG Art 20 ist
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Frau Merkel hat sich daher bei ihren Entscheidungen an GG Artikel 20(3) zu halten. Sie kann sich also nicht einfach über das Grundgesetz und weitere
bestehende Gesetze hinwegsetzen.
Gruß