Frage: War Merkel zu ihrer einsamen Entscheidung vor einer Woche konstitutionell berechtigt?

Brendan, Montag, 14.09.2015, 16:45 (vor 3784 Tagen)3770 Views

Mir geht zur Zeit angesichts der (verständlichen) Wut der Bundesminister und Länderchefs, die nun zur Aufgabe von Schengen geführt hat, eine Frage durch den Kopf:
War Merkel zu ihrer einsamen Entscheidung vom vorletzten Wochenende, die Flüchtlinge aus Ungarn einreisen zu lassen, berechtigt?
Diese wurde von ihr - wie wir wissen - ohne Rücksprache mit ihren Ministern und den Ministerpräsidenten getroffen.
Soweit ich das Grnundgesetz kenne, besitzt der Bundeskanzler lediglich die sogenannte Richtlinienkompetenz, womit Merkel lediglich die ungefähre Marschrichtung in der Politik vorgeben kann.
Derartige Entscheidungen wie am vorletzten Wochenende sollte sie aber eigentlich nicht allein treffen können*, oder?

Bitte nur ernsthafte Antworten.


(*) Wobei man anmerken muss, dass sie derartige Einschränkungen noch nie gestört haben.
Ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre spricht Bände.

--
Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.

Abraham Lincoln


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