Du argumentierst mit Verbotsirrtum strafrechtlich - aber die Sache ist am Staatsrecht zu messen

azur, Montag, 14.09.2015, 18:33 (vor 3784 Tagen) @ CrisisMaven2249 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 14.09.2015, 18:39

Hallo CM,

das Strafrecht ist zwar auch Teil des Öffentlichen Rechtes, aber doch sehr autonom.

Man könnte sie zwar persönlich vor dem Strafrichter verantwortlich machen, wobei das kein Staatsanwalt machen wird (vermutlich kann das nur der Generalbundeanwalt, den man dazu nicht zwingen kann - und wie wir nach Schröders Geständnis wissen, dass es wohl ein verbotener Krieg war, den er führte, passiert da nichts).

Aber es kann sich auch die Frage stellen, in wie weit Maßnahmen von ihr, besser gesagt von ihr als BK, rechtlich Bestand haben. Das bestimmt sich allein nach dem Staatsrecht.

Das darf man nicht vermengen, was im übrigen auch keinen Sinn macht.

Präjudiz: https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4judiz wiederum ist eigentlich immer nur eine sozusagen 'Maßnahme' der Rechtsprechung, der Judikative. Ein grundlegender Gerichtsentscheid. Das hat mit dem BK nichts zu tun.

Auch in der Exekutive gibt es grundlegende Entscheidungen, z. B. in Verwaltungsvorschriften. Aber das hat mit Präjudiz nichts zu tun.

Der BK hat sich natürlich, das gebe ich Dir recht, wie alle an Recht und Gesetz zu halten: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Und auch das gilt - und Gesetzeskraft hat der BK nicht (es gab da mal so einen Össi, dem hatte man das zugestanden...): https://de.wikipedia.org/wiki/Vorrang_des_Gesetzes

Tut mir leid lieber CM, aber das hab ich noch ganz gut aus dem schönen deutschen Studium parat.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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