COMEX - Was passiert in einer Ausnahmesituation? II

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Donnerstag, 10.09.2015, 13:13 (vor 3437 Tagen) @ Michael Krause4169 Views

Hallo Michael Krause,

Das NYMEX rulebook gilt auch für die COMEX. Da steht, was ohnehin auch
ohne ausdrückliche Vereinbarung im Geschäftsverkehr gilt und in unserem
Rechtskreis als Wegfall der Geschäftsgrundlage bezeichnet wird:

FORCE MAJEURE
Any circumstance (including but not limited to an act of God, strike,
lockout, blockage, embargo, governmental action or terrorist activity)
which is beyond the control of the buyer or seller and precludes either
party from making or taking delivery of product or precludes the Exchange
from determining a final settlement as provided for in Exchange Rules.

Wenn ein Leerverkäufer nicht glattstellt und dann nicht liefert (macht eigentlich keinen Sinn!) dann trifft die Definition von force majeure aber nicht zu...


Auch zu den contract specifications gibt es soweit ich mich erinnere
gneaue Beschreibungen, das beschränkt sich nicht auf 1 KG Barren. Ich
glaube da gibt es auch 100 oz Barren. Ob das nun Spezialitäten sind, weiß
ich nicht. Die Notenbanken handeln ohnehin überwiegend 12,44 KG Barren
nach LBMA Specs.

Mein Kommentar zu den 1kg-Barren bezog sich auf den physischen Markt.
Für den Goldkontrakt ist genau festgelegt, was geliefert werden darf.

Aber ein Goldbug, der sich einen Kontrakt (100 Unzen) physisch ausliefern lässt (der bekommt übrigens nur einen Lagerschein!), der kann keinen 12kg-Barren (400 Unzen) bekommen. "Überliefern" in der Größenordnung geht glaube ich nicht.

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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