GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung

Monterone, Mittwoch, 02.09.2015, 13:26 (vor 3796 Tagen) @ azur3534 Views

Nichts für ungut azur,

da lachen ja die Hühner!

Vermutlich würden die Eliten gern so manches aus einer neuen Verfassung
heraus halten wollen, was im GG fest verankert ist (z. B. sind ihnen eine
Menge Grundrechte, wie Unverletzlichkeit der Wohnung und Privatsphäre, ein
Dorn im Auge, sowie das BVerfG), und rein nehmen können, was milde gesagt
heikel ist, wie Souveränität an die EU abzugeben usw.

Wenn Du bei Jacob Cohen abschreibst, hast Du anschließend die Ehre einer Hausdurschsuchung, PC-Beschlagnahmung und eines Strafbefehls über 30 Tagessätze.

Unter Unverletzlichkeit der Wohnung hab' ich mir immer etwas anderes vorgestellt.

Wenn Du meine Meinung über das GG hören willst? Damit kann man sich bestenfalls den A... abputzen, zu mehr taugt es nicht.

Soweit sich daraus Rechte ergeben, dürfen sie von allen Menschen dieser Erde in Anspruch genommen werden, außer sie sind Deutsche.

Monterone


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