Was hat das Asylrecht in einem deutschen Grundgesetz verloren?
Das Asylrecht ist bei genauerer Betrachtung gar kein Recht! Jedenfalls nicht für Deutsche!
Ein Recht, das in Anspruch genommen werden kann, ist es nur für Ausländer.
Aus Deutscher Sicht ist es eine Pflicht, Leistungen zu erbringen. Wie sich heraustellt, so gut wie ohne jede Einschränkung.
Das Fehlen jeglicher Einschränkung erweitert das Asylrecht um die Komponenten von Enteignung und Volkstod.
Was hat in einer deutschen Verfassung ein Recht zu suchen, das per definitionem nicht für Deutsche gilt, nur für Ausländer?
Als juristischer Laie sage ich, natürlich nichts.
So gesehen stellt sich für mich das Asylrecht als kriminelle Sache dar, die von den Siegern und Besatzern als Hintertür in's Grundgesetz eingebaut wurde, um ein wieder zu Kräften gekommenes Deutschland gemäß der Vorstellungen eines Coudenhove-Kalregi, Hooton, Nizer, Kaufman und Morgenthau mit Fremdvölkern zu fluten.
Monterone