Das sog. Grundgesetz für die BRD ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 02.09.2015, 10:06 (vor 3796 Tagen) @ Monterone4080 Views

Was hat in einer deutschen Verfassung ein Recht zu suchen, das per definitionem nicht für Deutsche gilt, nur für Ausländer?

Das deutsche Volk hat sich bisher keine eigene Verfassung im völkerrechtlichen Sinne gegeben. Es hat also keine. Das sog. Grundgesetz ist noch heute geltendes Besatzerrecht von 1949:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

"Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht." [...]

https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
"Der Parlamentarische Rat war ein von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der drei Westmächte Frankreich, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika eingesetztes politisches Organ, um den politischen Neuanfang für Westdeutschland einzuleiten." [...]

Gruß, Beo2


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