Sorry
Edit: Das Einstellen der einschlägigen Norm durch Dich, war ja auch sehr
gut. Es ist nur immer die Frage, ob etwas einschlägig bzw. wie die Norm
auslegbar ist, und wie die eigentliche Frage gelöst werden muss.
Hallo azur!
Ein misslungener Putschversuch wird vermutlich nach dem Strafgesetzbuch verhandelt. Gelingt der doch, ist es ja auch egal.
Bezogen auf die Ursprungsfrage: Wenn es soweit ist, ist es wahrscheinlich schon zu spät.
Schönen Abend wünscht
Rybezahl.
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.