Vorsicht: Du musst inneren und äußeren Notstand unterscheiden - Danke @MichaelKrause - interesante Leserbriefe

azur, Montag, 24.08.2015, 15:53 (vor 3804 Tagen) @ Rybezahl2701 Views

Hallo Rybezahl,

wie ich oben schon schrieb, und wie auch dankbarerweise der weitere Fachmann Michael Krause vorhin erklärte, muss zwischen innerem und äußerem Notstand unterschieden werden.

Das eine ist vor allem für Angriffe von außen, wie schon der Begriff Verteidigungsfall ausdrückt. Da passt die von Dir genannte Norm natürlich. Aber eben nicht (direkt) auf die interessante Frage, welche Christian gestellt hat.

Wer körperlich nicht eingeschränkt ist, wie meine Wenigkeit, der kann in die Fachbibliothek gehen (kann leider derzeit nicht mal meine Fachbücher rausholen und heben) und schauen, wie weit die Regelungen zu Wahl in inneren Notstand aussehen. Könnte sehr ähnlich oder gleich sein, aber auch analoge Anwendung finden (spannend ist auch, was der von mir verlinkte Augstein zur Ausrufung des V-Falles durch die BReg, ohne BT, aussagt).

Michael hat dankbarerweise angekündigt, dem nach zu gehen und zu ergänzen
. Vielleicht kann auch Jurist CM (herzliche Grüße) etwas dazu sagen.

Schau mal bitte hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung (und bitte nächstes Mal den Begriff nach, den Du verwenden willst). Das ist schon aufschlussreich.

Weiter. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand#Charakteristika

( https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall
https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophenfall )
usw.

Nichts für ungut. Mir geht es auch oft so, dass ich viel lerne, wenn ich (vorher) nachschlage.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: zu dem Teil meiner Antwort in diesem Faden, in dem es um das Anwerbegesetz geht, kamen zwei Bitten Zuschriften einzustellen. Hoffe, dass geht noch mal in Ordnung, aber es soll eine Ausnahme sein, denn es kann jeder eine (anonyme) leserzuschrift selbst einstellen: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=166685

"Was ich mich bereits seit einiger Zeit frage:
Wie bescheuert muss die Regierung eines Landes eigentlich sein, die den Staat eigentlich und im Kern doch allein (!) tragenden Menschen vor den Kopf zu stossen, zu verprellen, zu beschimpfen, zu verleumden gar, diese sich zu Gegnern machen ...
wenn doch ganz klar ist, dass der Staat
in der erst-naechsten Krise dann lautlos kollabiert, (siehe die verblichene DDR) weil es doch stets NUR (!) die juengst Verprellten Menschen waren, die das Skelett eines Staates ueberhaupt ausmachen, ihn tragen ...
... die dann in der Krise jedoch still und freundlich laechelnd beiseite treten werden:
Mit beiden Haenden in den Taschen.
Aus Genderbefleissigten, Gutmenschen, linken Anarchos, Lichterkettenschwingern etc. laesst sich kein Staat bauen."


"Sehr schöne Zusammenfassung von Dir.

Ergänzend aber bleibe nicht unerwähnt, vie viel nachhaltiger die DDR in der gleichen Frage unterwegs war.

Dazu ist unbedingt zu sagen, daß dir DDR ein anteilig nicht nur größeres Arbeitskräfteminus hatte, sie zahlte auch weniger als die Arbeitgeber im Westen.

Und heute sind die ehemaligen Gestarbeiter aus Angola, Mozambique, Chile, Vietnam aber selbst Ungarn und Bulgarien in ihrer Heimat i.d.R. gemachte Leute!

Dennoch kam mir beim lesen Deines Textes und der erkennbaren Entvölkerungs- Auswirkung auf die mitteldeutschen Gebiete der Verdacht, dass selbst die Wiedervereinigung ruhig auch mal aus rein Arbeitskräftebeschaffungsmaßnahmensicht betrachtet werden könnte.

Gruss K."

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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