Unterschied "Notlage" und "Notstand" - mit Beispiel aus Sachsen

modesto, Montag, 24.08.2015, 08:41 (vor 3805 Tagen) @ Christian3720 Views

Guten Morgen,

nicht gerade ganz passend in Verbindung mit Wahlen, aber doch wichtig genug, um Einzelentscheidungen auf regionaler Regierungsebene zu treffen ohne Parlamentszustimmung.

Vielleicht wird dies im Zuge der aktuellen Entwicklungen zum Thema Asyl und Unruhen mal ein Thema sein.

Erinnerung:

Im Zuge des Skandals um die Bank Sachsen LB entschied der damalige Ministerpräsident Milbradt, die Regierungsvertreter der im Parlament vertretenen Parteien nur informierend, aber ohne das Länderparlament abstimmen zu lassen, die Sachsen LB zu verkaufen. An einem Sonntag veräußerte Milbradt die Bank an die Landesbank Baden-Württemberg.

Er berief sich auf eine "Notlage", die ihn berechtige, diese Entscheidung alleine zu treffen.

Wenn dies rechtens ist, würde das einzelnen Ministerpräsidenten eine enorme Macht verleihen und das Parlament überflüssig machen, um unpopuläre Entscheidungen alternativlos duchzusetzen.


"Die Landesregierung beruft sich bei dem eiligen Verkauf auf eine Notlage, um die Bank ohne Zustimmung des Parlaments umgehend veräußern zu können. "

http://www.zeit.de/online/2007/35/verkauf-sachsenlb-lbbw

Einen angenehmen Tag wünscht Euch allen
modesto


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