Zustimmung!
Ich denke, zur Anwendung in der Praxis kommt eine solche Vereinbarung
eher sehr selten. Denn warum sollte ein Schuldner, der nicht insolvent ist,
seine Zinsschuld nicht rechtzeitig bezahlen? Zur Not nimmt er dafür
anderswo einen Überbrückungskredit auf.
Nun, selbst wenn es so wäre, dass es gängige Praxis ist, würde das
ein netter Anreiz sein, einen neuen Kredit zu nehmen, um der
Zinseszins-Falle zu entkommen (nur, um in eben diese "Falle" zu tappen, nur
auf anderen Wegen). Damit schließt sich der Kreis und wir sind wieder
am Anfang des Fadens, besser gesagt, deiner Erläuterung der
Problematik.Nein, nicht ganz .. denn nun haben wir eine vernünftige Lösung:
Kann der Kreditnehmer (KN) lediglich die Zinsforderung nicht pünktlich
bezahlen, so nimmt er einen zusätzlichen (z.B. Überziehungs-) Kredit in
Höhe der Zinsforderung und mit möglichst kürzester Laufzeit auf. Nun
kann er den alten Kredit vollständig tilgen. Die neue Verschuldung ist
nun viel niedriger als die alte und damit auch die neue Zinsforderung.
Dies wiederholt er so lange, bis der benötigte Neukredit samt Zins
schließlich gegen Null geht und/oder er in der Lage ist, auf eine
Neuverschuldung ganz zu verzichten.Das müsste doch in der Regel möglich sein, oder? Wenn nicht, wo ist das
Problem? Hat der KN kein ausreichendes Einkommen (z.B. der Staat)? Wenn Ja,
warum nicht?
Genau! Selbiges erläutert dottore ja auch in dem zu Anfang verlinkten Faden!
Hier: http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=108099
"Hat nur einer Schulden von 100, Zinssatz 5 %. Dann zahlt er die 100 als Faktorkosten aus und erhält sie über den Kreislauf zurück, woraufhin er sie dort tilgt, woher er den Kredit bekommen hat = Schulden jetzt nur noch 5! Die kommen nur (!) durch zusätzliche Verschuldung wieder im Kreislauf (Auszahlung-Einzahlung) und verschwinden wieder, wie schon die 100 verschwunden sind.
Auch die 5 sind jetzt getilgt. Dann bleiben noch die 0,25 (5 % von 5) übrig, usw. - so läuft dann alles wieder aus. Endzustand null Kredite, null Schulden, null Zinsen. Es gibt den einen Schuldner nicht mehr und entsprechend keinen Gläubiger."
Schlimmer wird die Sache natürlich, wenn der KN weder die Kreditsumme
noch die Zinsforderung rechtzeitig tilgen kann: Dann, und nur dann,
muss die Neu-Kreditaufnahme natürlich höher ausfallen als die alte, um
diese tilgen zu können. In so einem Fall ist es möglicherweise besser,
bald Insolvenz anzumelden, um einen teilweisen Schuldenschnitt mit dem
Gläubiger auszuhandeln, anstatt die eigene Verschuldung immer höher zu
treiben. So ein KN fände allerdings bald keinen Kreditgeber mehr .. und
wird schlussendlich gepfändet. Das war aber nicht deine ursprüngliche
Fragestellung; die bezog lediglich auf die Zinsforderung.
Aber wie gesagt, warum sollte so ein Fall eintreten; was wären die
Gründe für die totale und chronische Tilgungsunfähigkeit eines KN? Dies
kann und muss kein Normalfall sein .. auch nicht beim Staat.
Und hier sind wir dann doch wieder dabei gelandet: Der Staat hat ein Problem. Denn wie soll er seine Vorfinanzierung jemals bezahlen, wenn nicht durch neue Schulden? Sehr einfach darstellbar am Münzgesetz. Da lässt der Staat Münzen prägen, gibt sie in Umlauf, und bezahlt die Münzprägestätten mit seinem selbst geschöpften Geld. Das Geld-Loch hat der Staat scheinbar immer... (?)
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