Tilgung der Zinsforderung ..

Beo2, NRW Witten, Freitag, 13.03.2015, 22:14 (vor 3957 Tagen) @ Rybezahl2827 Views

Also, wenn ich Zinsforderungen nicht zahlen kann, warum muss ich dann, wenn die Zeit linear verläuft, Zinsen auf Zinsen zahlen?

Musst Du nicht. Wenn Du die Zinsforderung deiner Hausbank oder eines anderen Gläubigers (z.B. deines Lieferanten) nicht zum Fälligkeitstermin zahlen kannst, wirst gepfändet .. oder Du vereinbarst mit deinem Gläubiger, dass die Zinsforderung ab dem Fälligkeitstermin in einen neuen Kredit mit bestimmter Laufzeit und neuem Zinsfuß umgewandelt wird. Das geht aber nicht automatisch, sondern muss neu verhandelt werden.

Meldet sich der Gläubiger zum Fälligkeitstermin bei Dir nicht, so brauchst Du für die Überzeit keinerlei Zins zu zahlen .. es sei denn, es wurde von vornherein etwas anderes vertraglich vereinbart, so z.B. eine automatische Verlängerung der ursprünglichen Kreditlaufzeit. Im letzteren Fall fällt nur der ursprüngliche oder ein anderer vereinbarter Zins auf die ursprüngliche Kreditsumme an, jedoch kein Zinseszins.

Gruß, Beo2


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