Eine Nachbesserung ...
Also, wenn ich Zinsforderungen nicht zahlen kann, warum muss ich dann, wenn die Zeit linear verläuft, Zinsen auf Zinsen zahlen?
Musst Du nicht. Wenn Du die Zinsforderung deiner Hausbank oder eines anderen Gläubigers (z.B. deines Lieferanten) nicht zum Fälligkeitstermin zahlen kannst, wirst gepfändet .. oder Du vereinbarst mit deinem Gläubiger, dass die Zinsforderung ab dem Fälligkeitstermin in einen neuen Kredit mit bestimmter Laufzeit und neuem Zinsfuß umgewandelt wird. Das geht aber nicht automatisch, sondern muss neu verhandelt werden.
Dies entspricht also einem aktiven Wiederanlegen der Zinseinnahme durch den Gläubiger in einem neuen Kredit .. und erzeugt für ihn (nicht jedoch für den Schuldner) einen Zinseszins-Effekt, falls der Gläubiger auch die ursprüngliche Kreditsumme wieder vollständig als Kredit ausreicht. Banken brauchen aber die Zinseinnahmen und sonstigen Erträge, um damit ihre Betriebskosten zu finanzieren sowie ihre Geldanleger-Kunden (Sparer) mit Zinsgutschriften zu befriedigen.
Meldet sich der Gläubiger zum Fälligkeitstermin bei Dir nicht, so brauchst Du für die Überzeit keinerlei Zins zu zahlen .. es sei denn, es wurde von vornherein etwas anderes vertraglich vereinbart, so z.B. eine automatische Verlängerung der ursprünglichen Kreditlaufzeit. Im letzteren Fall fällt nur der ursprüngliche oder ein anderer vereinbarter Zins auf die ursprüngliche Kreditsumme an, jedoch kein Zinseszins.
Hier sollte ich eventuell vom Fachmann korrigiert werden, denn:
Du hast vermutlich zum Fälligkeitstermin eine Bringschuld, sowohl für die Kreditsumme als auch für den Zins. Das heißt, tilgst Du die Kreditsumme und die Zinsforderung nicht pünktlich und bist nicht vorstellig, so musst Du für die entstandene Überzeit den gleichen Zinsfuß auf die Summe zahlen, nicht jedoch auf die bereits aufgelaufene Zinsforderung. Quasi-automatisierte Zinseszins-Forderungen bzw. -Vereinbarungen sind m.W.n. in gewerblichen Kreditgeschäften grundsätzlich verboten bzw. nichtig.
Mit Gruß, Beo2