Zinseszins

Rybezahl, Sonntag, 22.03.2015, 21:52 (vor 3949 Tagen) @ Beo22157 Views

Für
eventuell versäumte Zinszahlungen der Bankkunden könnte also (dem §
nach) ein Zinseszins vereinbart werden, und zwar von vorn herein. Mehr kann
ich dem Text nicht entnehmen.

Ich natürlich auch nicht. Ich kann dem § nur entnehmen, dass es möglich ist. Ist das denn gängige Praxis oder eher der Ausnahmefall?


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