Zinseszins
Für
eventuell versäumte Zinszahlungen der Bankkunden könnte also (dem §
nach) ein Zinseszins vereinbart werden, und zwar von vorn herein. Mehr kann
ich dem Text nicht entnehmen.
Ich natürlich auch nicht. Ich kann dem § nur entnehmen, dass es möglich ist. Ist das denn gängige Praxis oder eher der Ausnahmefall?