Die richtige Problemlösung ..
Ich denke, zur Anwendung in der Praxis kommt eine solche Vereinbarung eher sehr selten. Denn warum sollte ein Schuldner, der nicht insolvent ist, seine Zinsschuld nicht rechtzeitig bezahlen? Zur Not nimmt er dafür anderswo einen Überbrückungskredit auf.
Nun, selbst wenn es so wäre, dass es gängige Praxis ist, würde das ein netter Anreiz sein, einen neuen Kredit zu nehmen, um der Zinseszins-Falle zu entkommen (nur, um in eben diese "Falle" zu tappen, nur auf anderen Wegen). Damit schließt sich der Kreis und wir sind wieder am Anfang des Fadens, besser gesagt, deiner Erläuterung der Problematik.
Nein, nicht ganz .. denn nun haben wir eine vernünftige Lösung:
Kann der Kreditnehmer (KN) lediglich die Zinsforderung nicht pünktlich bezahlen, so nimmt er einen zusätzlichen (z.B. Überziehungs-) Kredit in Höhe der Zinsforderung und mit möglichst kürzester Laufzeit auf. Nun kann er den alten Kredit vollständig tilgen. Die neue Verschuldung ist nun viel niedriger als die alte und damit auch die neue Zinsforderung. Dies wiederholt er so lange, bis der benötigte Neukredit samt Zins schließlich gegen Null geht und/oder er in der Lage ist, auf eine Neuverschuldung ganz zu verzichten.
Das müsste doch in der Regel möglich sein, oder? Wenn nicht, wo ist das Problem? Hat der KN kein ausreichendes Einkommen (z.B. der Staat)? Wenn Ja, warum nicht?
Schlimmer wird die Sache natürlich, wenn der KN weder die Kreditsumme noch die Zinsforderung rechtzeitig tilgen kann: Dann, und nur dann, muss die Neu-Kreditaufnahme natürlich höher ausfallen als die alte, um diese tilgen zu können. In so einem Fall ist es möglicherweise besser, bald Insolvenz anzumelden, um einen teilweisen Schuldenschnitt mit dem Gläubiger auszuhandeln, anstatt die eigene Verschuldung immer höher zu treiben. So ein KN fände allerdings bald keinen Kreditgeber mehr .. und wird schlussendlich gepfändet. Das war aber nicht deine ursprüngliche Fragestellung; die bezog lediglich auf die Zinsforderung.
Aber wie gesagt, warum sollte so ein Fall eintreten; was wären die Gründe für die totale und chronische Tilgungsunfähigkeit eines KN? Dies kann und muss kein Normalfall sein .. auch nicht beim Staat.
Mit Gruß, Beo2
Im Falle einer rechtsgültigen Insolvenzanmeldung wiederum ist sowieso alles hinfällig und es wird (evtl. gerichtlich) an einem Vergleich mit dem Gläubiger gearbeitet oder gleich ins Eigentum gepfändet, soweit vorhanden. Da fällt m.M.n. kein Zinseszins an.
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