Die Legion Etrangere, die Reichs-Fluchtsteuer, Verbringungsverbote und Aberkennung/Verwirkung der Buergerrechte ...

CrisisMaven ⌂, Samstag, 24.01.2015, 10:46 (vor 3662 Tagen) @ azur5775 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 24.01.2015, 10:50

dass alle die Bürgerrechte erwerben / im römischen Reich konnte man die auch als Barbarensoldat erdienen:

... und in Frankreich der Deutsche ueber die Legion Etrangere - komplett mit Anspruch auf Veteranen-Altersheim etc.

In Deutschland hatten wir die Aberkennung buergerlicher Ehrenrechte im Strafrecht und die Verbringungsverbote.

Zusammen mit der Verwirkung von Grundrechten wegen "Missbrauchs" derselben kann man es fein hinkonstruieren, dass einer der (sich und/oder andere) informieren will (Ukraine-Krise) den Mund verboten bekommt.

Im naechsten Schritt erklart man ihn/sie, weil dagegen aufbegehrend, fuer einen psychiatrischen Fall.

Hinweis: der Mollath saesse jetzt noch in der Psychiatrie, wenn nicht zufaellig im Erstverfahren eine Urkunde vom Sohn einer Aerztin unterzeichnet worden waere und der Strate das nicht aus tausenden Aktenseiten herausgefischt haette.

Normalerweise sind Wiederaufnahmeverfahren so gut wie aussichtslos (Kraehen und Augen) und Anwaelte wie den Strate gibt es kaum. Einmal drin, immer drin. Fehlen nur noch die Peitschenhiebe ...

[Edit: Reichsfluchsteuer]

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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