Die geschuldeten Sicherheiten (Aktiva) existieren, drüben wie hüben.

Beo2, NRW Witten, Freitag, 09.12.2016, 21:18 (vor 3379 Tagen) @ CalBaer2282 Views

Bucht die griechische ZB also die angewiesen Summe bei sich selbst aus, hat sie nun einen Quasi-Überschuss an echten Aktiva (d.h. gr. Staatsanleihen), was sie ja mit der entsprechenden Änderung ihres Target2-Saldo kompensiert.

Das geht gar nicht, weil nicht ausgebucht werden kann, was nicht existiert. Die GR-ZB hat gar kein ZB-faehigem Kollateral, ...

Wenn die GR-ZB keine Staatsanleihen in der Bilanz und im Safe hätte, könnte es gar keine griechischen Euros im Umlauf geben. You see? Selbstverständlich vergibt auch die GR-ZB Kredite an diverse Kunden und nimmt dafür Staatsanleihen in ihre Bilanz auf (.. des eigenen Landes sowie fremde).

kann aber weiter Geld ueberweisen, weil es bei Target2 einen unendlicher Kreditrahmen mit unendlichem Zahlunsgziel gibt.

Es gibt bei den Target2-Salden kein "Zahlungsziel" oder monetären Kreditrahmen, da alle Zahlungsaufträge prompt erledigt werden, u.z. zu vollster Zufriedenheit aller Kunden hier und dort. Geschuldet werden Staatsanleihen des Landes, wo sich die auftraggebende ZBank befindet. Da wird auch gar nichts "überwiesen" .. sondern hier frisches Geld eingebucht und dort altes ausgebucht.

Diese Staatsanleihen werden an die BuBa nun geschuldet .. von daher ist es durchaus berechtigt, von einer Forderung zu sprechen. Bei deren tatsächlichem Transfer schrumpfte also das Target2-Saldo der BuBa.

Und warum findet der tatsaechliche Transfer nicht statt? ... schoen ablesbar an den Target-Salden. Jetzt bin ich aber auf die Erklaerung gespannt.

Was macht es für einen praktischen oder geschäftlichen Unterschied, ob sich die geschuldeten GR-Staatsanleihen bei der GR-ZB oder bei der BuBa in der Bilanz befinden? Geschuldet bleibt doch geschuldet .. und tilgt der GR-Staat seine Anleihe termingerecht, muss das Geld eher in den Mülleimer ausgebucht werden (= Bilanzverkürzung bei der glücklichen ZB)! Zudem, es handelt sich um Geschäftsstellen derselben EZB. Also, es macht keinerlei substantiellen Unterschied.

Es handelt sich also nicht um eine Geldforderung, sondern um Forderung auf die Sicherheiten (Staatsanleihen) eines anderen Landes

Ja, eben die Lieferung des Kollaterals, mit dem das Geld besichert ist. Etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben.

Ich habe dich bestätigt.

.. die bei den anderen ZBanken vorhanden sind.

Eben nicht. Da liegst Du voellig falsch.

Sie sind vorhanden, d.h. die Staatsanleihen im Besitz der ZBanken (= befristete Kreditverträge der Staaten). Sonst gäbe es keine Kredite und keine Geldemission der ZBanken im jeweiligen Land.

Sie erhält Ansprüche/Forderungen auf Staatsanleihen, welche sich bei den auftraggebenden ZBanken befinden. So weit ist alles korrekt.

Welche aber gar nicht existieren bzw. doppelt und dreifach verpfaendet werden.

Nein, eine Staatsanleihe kann nur EIN Mal bei der ZB verpfändet werden. Der Staatsvertrag (über Kredit) kommt in den Safe und in die Bilanz. Die ZB kann sie auch nicht "weiterverpfänden" .. an wen denn auch?

Gruß, Beo2


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