Selbstbestimmt ist man weder als Gesellschafter noch als Gemeinschafter
Dass die Menschen nicht nur die Adressaten, sondern zugleich auch die
Autoren der Gesetze sein sollen, soll nun ihre demokratische
Selbstbestimmung ausmachen. Aber Selbstbestimmung bezieht sich dem Begriffe
nach stets auf den einzelnen Menschen.
Genau, und so etwas gibt es nirgends, in keinem System, auch nicht in einer staatslosen Gemeinschaft.
Sie bedeutet die Unabhängigkeit von
jeder Art von Fremdbestimmung und die Bestimmung des Handelns nur aus dem
eigenen Selbst, aus der eigenen Erkenntnis und Kompetenz.
Ja, ist Fiktion. Selbstbestimmt ist man weder als Gesellschafter noch als Gemeinschafter. Ein Herdentier wird immer (mit-) bestimmt von der Gemeinschaft oder Gesellschaft, ohne die es gar nicht leben kann. Wir sind keine Luchse und keine Igel.
Dieser Begriff der Selbstbestimmung der menschlichen Individualität wird
einfach unbesehen auf die Gesamtheit der Bürger übertragen. Eine
Menschengemeinschaft, das Volk, hat jedoch kein Selbst, das sich bestimmen
könnte.
Eine Gemeinschaft verfügt noch eher über ein Selbst und Selbstbestimmung als ein Individuum.
Eine Gemeinschaft kann grundsätzlich weitgehend selbstbestimmt, in Unabhängikeit von anderen Gemeinschaften leben. Ein Individuum kann es nicht.
Wenn eine gewählte Gruppe für alle geltende Gesetze beschließt,
wird das Recht des einzelnen Menschen, sein Leben selbst zu bestimmen,
dadurch ja gerade ausgeschaltet.
Das ist auch in einer kleinen Gemeinschaft so.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise einen ausgeprägten Willen zur Transformation einer indirekten Demokratie in eine direkte hat, dann wird sie dies realisieren (Schweiz).
Wo nicht, da nicht (alle anderen).
Der Wille ist ein Machtinstrument.
Grüsse, Zara