Einfach mal

Michael Krause, Mittwoch, 12.10.2016, 11:24 (vor 3482 Tagen) @ Fabio2516 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 12.10.2016, 14:18

Das Gute an der Jurisprudenz ist, dass es hier nicht auf die Schlussabstimmung des Publikums ankommt, nach dem Motto, wer glaubt, dass die das durften, rechts raus, wer das nicht glaubt, links raus und wer gar nicht glaubt, muss sich diesen Thread so lange durchlesen, bis er sich entscheidet.

Bitte einmal die beiden Sachverhalte unter den Tatbestand des § 127 StPO subsummieren, dann wirst auch Du irgendwann den Unterschied erkennen. So funktioniert Jurisprudenz. [[freude]]

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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