Naja, vielleicht kommst Du ja noch selber drauf, warum…

Michael Krause, Mittwoch, 12.10.2016, 09:40 (vor 3483 Tagen) @ Fabio2573 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 12.10.2016, 14:08

eine Festnahme, also einer der schwersten Eingriffe in die persönliche Freiheit, hoheitliche Befugnis voraussetzt und nur ganz ausnahmsweise, nämlich im Fall des § 127 StPO, der hier ganz offensichtlich nicht greift, auch nicht hoheitlich handelnden Personen zusteht. Spätestens nämlich dann, wenn dieses Recht missbraucht wird.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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