Juristische Verständnisfrage
Auch lustig, die Lobhudelei der Politik und des MSM über die drei
heldenhaften Syrer, die ihren Landsmann mal eben gefesselt der Polizei
übergeben haben. Dieses ist ein Straftat. Das Selbsthilferecht des § 127
StPO steht Herrn Jedermann nur bei auf frischer Tat Ertappten zu. Das hat
auch seinen guten Grund. Ich möchte mal wissen, was passiert wäre, wenn
die Bürgerselbsthilfegruppe Connewitz den Burschen so in die Mangel
genommen hätte.Der Rechtsstaat löst sich langsam aber sicher auf. Auf dem Weg dahin wird
alles so zurecht gebogen, wie man es braucht.
Ich lese im erwähnten Paragraphen folgendes:
"(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."
https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
Hier wird das weiter erläutert:
http://www.refrago.de/Jedermann-Festnahmerecht_Wann_darf_man_als_Privatperson_einen_and...
Als juristischer Laie klingt das für mich so, als sei das so ok gewesen, was die Syrer da gemacht haben.
Plädierst Du jetzt dafür, dass die drei Syrer der Freiheitsberaubung angeklagt werden? Hättest Du das für die Connewitzer Bürgerselbsthilfegruppe auch gefordert, wenn die Medien wie Du vermutlich zu Recht vermutest da negativ reagiert hätten? Oder wäre der Rechtstaat dann genau deswegen untergegangen, weil die Helden auch noch bestraft werden?
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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt
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