Erbbaurecht ist m.E. keine Lösung

Dieter, Sonntag, 14.08.2016, 21:50 (vor 3483 Tagen) @ Falkenauge2290 Views

Hallo Falkenauge,

fangen wir mal mit landw. Grundstücken an, z.B.in der ehem. Heimat meiner Familie, in Ostpreußen. Dort gab es Eigentum von Klein- und Großbauern, die über Jahrhunderte die Flächen urbar machten durch Entwässerung und entspr. Bodenpflege. Gut, die Eigentümer wurden unter Gewalteinwirkung vertrieben und die neuen Besitzer und teilweise Eigentümer wurden Kolchosen - und inzwischen sind die größten Teile der ursprünglich sehr produktiven Flächen (Kornkammer Deutschlands) unfruchtbar weil Drainagen, Gräben, schonende Bodenpflege, passende Fruchtfolge nicht ausreichend berücksichtigt wurden aufgrund Unkenntnis der Gegebenheit und natürlich wegen kurzfristiger Ertragseffekte.

Ähnliches kann man auch in der BRD beobachten, wenn kurzfr. Ertragsaspekte überwiegen und nicht an die Erben gedacht wird. Landwirtschaft und vor allem Forstwirtschaft ist ein Denken in Generationen. Wenn beispielsweise Ländereien noch eine Restlaufzeit im Besitz von 10 oder 20 Jahren haben mit der Ungewißheit, wer anschließend das Land nutzen kann, dann geht man als wirtschaftlich denkender Bewirtschafter anders damit um als wenn es Eigentum zum Vererben ist.
Andererseits wird auch heute über die Grundsteuer eigentlich eine Art Nutzungsentgelt an die Allgemeinheit entrichtet.

Nun zu städtischen bebauten Grundstücken. Unser Verständnis und Rechtssystem geht eigentlich immer davon aus, daß Grundstück und die Teile, die damit dauerhaft verbunden sind, eine Einheit bilden. Rechtsträger für die Art der erlaubten Bebauung ist das Grundstück, Veränderungen am Grundstück, egal ob Bodenerhöhungen/absenkungen, befestigte Flächen oder Gebäude unterliegen dem Baurecht, welches durch versch. abgestufte Gesetzte geregelt ist.
Die Allgemeinheit, in Form eines Gemeinde/Stadtrates unter Zustimmung der Kreis- und Bezirksverwaltung bestimmt letzten Endes welche Rechte an das jeweilige Grundstück gekoppelt sind, wobei ein Vorkaufsrecht seitens der öffentl. Hand immer gegeben ist.

Ich sehe nun wirklich keinen Vorteil darin, Grundstücke rechtlich im Eigentum der öffentl. Hand zu halten/bringen und jegliche Veränderungen als Privateigentum zu deklarieren.

Ich finde es aber auch nicht gut, wenn ursprüngliche Wohnungen/Grundstücke in öffentl. Hand aus Bequemlichkeitsgründen der Verwaltungsleute an große Immo-Firmen verscheuert werden, und nicht alle Bemühungen unternommen werden, diese Wohnungen zu ähnlichen Konditionen den derzeitigen Mietern angeboten werden.
Daß diese oftmals kein Interesse haben, da Eigentum belastet und viele doch lieber auf Kosten anderer leben, statt selbst durch Konsumverzicht Kapital zu bilden, ist auch klar.

Gruß Dieter


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