Boden - Gebäude
Hallo Falkenauge,
Dein Ansatz kann nur von gesellschaftlichem Nutzen sein, wenn die
Gesellschaft allgemein nicht mehr materiell ausgelegt wäre. Immerhin
führt Eigentum im Unterschied zu Besitz, der zeitlich begrenzt ist, dazu,
daß nicht nachhaltig bzw. weniger werterhaltend mit dem Gut umgegangen
wird.
Das können wir bei Pachtland genauso beobachten, wie bei Mietwohnungen.
Hallo Dieter,
nun befinden sich ja die Gebäude im Eigentum, nicht aber das Grundstück. Dein Einwand bezieht sich also nur auf das Grundstück, das jedoch als Wohnland sehr langfristig vergeben wird (beim Erbbaurecht heute in der Regel 99 Jahre). Beim Tod des Eigentümers würde das Haus vererbt, das Grundstück könnte (als Regelungs-Möglichkeit) entsprechend auch in den Besitz des Erben, oder an die Gemeinde zurückgehen und müsste an den Erben neu vergeben werden. In der Pflege des bebauten Grundstückes (Anlage, Garten) wird, glaube ich, kein Unterschied zur Pflege des eigenen Hauses sein.
Auch an die Landwirte würde ja der landwirtschaftlich zu nutzende Boden langfristig vergeben. Da die Früchte ihr Eigentum sind, wären sie auch an einer entsprechenden Pflege des Bodens interessiert.
Gruß
Falkenauge