Du meinst, wenn einer auf seine Börse nicht aufpasst
... berechtige ihn das, seine Steuerlast erlassen zu bekommen?
Nichts.gegen Unlust, Abgaben zu entrichten, aber innerhalb der Systematik besteht die Steuerpflicht unabhängig davon, was der Pflichtige mit den Verkaufserlösen angestellt hat.