Tja
Das wäre ja gar nicht das Problem, aber wehe, dreimal wehe, du knallst
einen ab, der bei dir einbricht oder einzubrechen versucht.
Das wäre dann eine Frage der Verhältnismäßigkeit, und ein Menschenleben ist nunmal nicht mit leblosem Eigentum zu vergleichen. Da bliebe nur die Möglichkeit, angemessen den Einbrecher außer "Gefecht" zu setzen und dann festzuhalten, bis die Vertreter der Staatsmacht - die dann auch hoffentlich gerufen wurden - am Tatort erscheinen. Da das Ganze aber derart schwammig ist, sollte man lieber von vornherein die Finger davon lassen.
Grüße,
Kaladhor
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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!