Typisches Beispiel für Medienoberflächlichkeit
Die HAZ bringt die Meldung am 27.4. heraus. Da wird sie schon noch aktuell gewesen sein.
Die FAZ bringts am 28.4., und hats eigentlich nur von der HAZ abgeschrieben, mit leicht verändertem Text. Allerdings hat man sich auch auf die Meldung der HAZ bezogen.
Hätte man sich direkt bei der zuständigen Oberstaatsanwältin in Mainz oder in deren Büro erkundigt, dann hätte man bereits die neue Zahl erfahren können. Denn die alte Zahl von 2 Anzeigen ist überholt.
Aber Frankfurt ist ja von Mainz viel weiter entfernt als Hannover.....