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PPQ ⌂, Pasewalk, Mittwoch, 27.04.2016, 23:37 (vor 3578 Tagen) @ helmut-13217 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 28.04.2016, 13:52

Hallo Helmut,

die Anzeige erstattest Du einfach nur unter Hinweis auf den Vorfall/das Bild.

Du musst da keine einschlägigen Paragraphen nennen, die passenden rauszusuchen ist Sache der Ermittlungsbehörde.

Das kostet dich auch nichts.

Allerdings hast du auch keine Möglichkeit, auf das Verfahren einzuwirken/an ihm teilzuhaben, weil, wenn ein Anfangsverdacht festgestellt wird, alles weitere "von Amts wegen" erfolgt.

Stellen sie keinen Anfangsverdacht fest, bekommst du nur eine Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde - samt Hinweis, weswegen.

Dagegen kannst du dann allerdings noch mal Widerspruch einlegen.

Die Erstattung selbst geht schnell, such Dir ein elektronisches Polizeirevier, tipp' rein, was Dich bewegt, geht auch mit einfachen Worten. Nimm am besten einfach Deine Argumente von oben, mach's kurz, denn kein Beamter hat Lust, da lange Riemen zu lesen.

Das war's dann schon.

--
Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com


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