§ 130.2 StGB

XERXES, Mittwoch, 27.04.2016, 12:36 (vor 3578 Tagen) @ helmut-15016 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.04.2016, 12:40

Für mich ist hier ganz klar der 130er angebracht:

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet

Schliesslich ist von allen Österreichern die Rede.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.