Danke für den Tipp

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 27.04.2016, 14:20 (vor 3578 Tagen) @ XERXES4013 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.04.2016, 15:51

Wie soll ich das verstehen?

Zusätzlich zu den beiden von mir genannten Punkten, oder alleiniger Punkt?

- es wird bei der Anzeige auf zweierlei hinauslaufen, - einmal auf die persönliche Beleidigung pauschaler Art auf die Hinterbliebenen von Opfern des Nationalsozialismus, und dazu auf die Verwendung von NS-Emblemen in nicht -geschichtlichem Zusammenhang

Immer vorausgesetzt, es gibt für meine aufgeführten Punkte einen §, resp. einen juristischen Angriffspunkt.

Danke für die Hilfe!


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