Nachfrage

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 27.04.2016, 12:23 (vor 3582 Tagen) @ Watson4622 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 27.04.2016, 16:03

Erstmal, Danke für die Antwort!

Denke, das oftmals hervorgehoben zu haben, - ich bin ein einfacher Mensch vom Bau; kompliziertere, - insbesondere juristische Dinge - sind mir nicht so sehr geläufig.

1. Punkt:

Der Jurist bei unserer Botschaft riet mir, auf alle Fälle einen Anwalt einzuschalten, wenn ich eine Effizienz dieser Anzeige bevorzuge. Mag auch damit zusammenhängen, dass ich die Paragraphen gar nicht im Detail kenne, die man hier als Ansatz nehmen kann.

Klar kostet eine Anzeige nichts. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das ein Anwalt gratis formuliert.

2. Punkt: Mag sein, dass das juristisch genau formuliert anders heißt, - bei der Staatsanwaltschaft in Mainz gab man mir zur Auskunft, dass es auch Anzeigen von mehreren Anzeigern in der selben Sache im Sinne einer "Sammelanzeige" gibt und so etwas möglich ist.

3.Punkt:Das mit dem Facebook-Argument verstehe ich nicht ganz. Kann es so verstanden werden, dass es über Facebook keine strafrechtlichen Konsequenzen geben kann, dass dort - auch strafrechtlich - alles erlaubt ist?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.