Weil es vielleicht dazu passt, aber eine Frage eines Unbedarften in Sachen Steuergesetzgebung ist.

Dirk-MV, Punta Cana, Donnerstag, 21.04.2016, 20:52 (vor 3584 Tagen) @ Mephistopheles2399 Views

Man gründet unter seinem Namen eine Briefkastenfirma in einem Land, indem (ausländische) Erträge steuerfrei sind und stattet diese offiziell mit einem Grundkapital, aus Erbschaft, Abfindung etc aus. Zusätzlich zahlt man versteuertes Einkommen je nach Möglichkeit und Laune über sein Arbeitsleben in diese Firma.
Diese Gesellschaft kauft Aktien etc, fungiert also als persönliche Altersvorsorge.

Ihr seht schon, ich habe davon keine Ahnung, habe dies auch nicht vor und meine Altersvorsorge ist meinen Augen perfekt für mich.

Was ich gerne wissen will:
Ist so etwas legal steuerfrei, solange alles in dieser Firma bleibt?
Muss man dies auf irgendeiner Steuererklärung oder sonstwo angeben (staatliche Hilfen außen vor)

Macht so etwas überhaupt Sinn für einen Freiberufler / Selbstständigen?

mfg

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Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.


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