Hatte ich doch genau geschrieben: Es ist der Sachzusammenhang, und das auch noch logischer Weise (ed) - Fefe irrt auch
Hallo ebbes,
Danke. Verstehe Deinen Einwand nicht.
Dann erkläre mir einmal den Unterschied zwischen. -
einem geilen deutschen Touristen in Thailand und einem geilen Afrikaner in
Deutschland.Der Zettel des Afrikaners sieht auch nicht anders aus, als bei einem
notgeilen Thailandurlauber.
Es kommt logischerweise darauf an, was der Täter will und was er tat.
Wie ich schrieb: "...das Verabreden einer Straftat passiert natürlich ganz real und vor allem banal. So wie ein Messer in der Hand bloße Küchenarbeit ist, ist es bei anderen Tatwerkzeug. ... wenn der Sachzusammenhang Indizien gibt."
Wer Übersetzungen von sexuellen Begriffen bei sich hat, macht sich nicht strafbar.
Wohl aber, wenn er sie neben: "Ich töte Dich" (lt. Focus neben "Ich will fucken große Brüste" auf den Zetteln, die in Zusammenhang mit Köln Verwendung fanden) besitzt, austauscht und verbreitet, um sich damit allein oder gemeinschaftlich Frauen in unsittlicher oder verbotener Weise zu nähern (z. B. auch, wer einen großen Pulk schaffen will, der ihm bei Tat und Tatverfolgung Schutz bietet).
Kommt es dann auch noch zur Verwirklichung von kokreten Tatbestandsmerkmalen wie die einer Vergewaltigung, dann ist der Zettel eben nicht mehr harmlos.
Kann doch gar nicht anders sein.
Wie gesagt: Das Küchenmesser in der Hand des einen und in einem Moment ist Küchenarbeit, in Händen eines Mörders mittels Messer oder zu einem anderen Zeitpunkt, bei dem eine Tötung mittels Messer ausgeführt wurde, ist eine Waffe und ein Tatwerkzeug.
Das sollte nicht so schwer sein. Es entscheidet sich logischerweise an Hand der Tatumstände.
Edit: Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Tatmittel
Übrigens hat fefe auch eine Beckmesserei begangen, in dem er kritsch fragte, warum bei Nichtverurteilten Täter gesagt werden darf. Nun, das ist nicht technisch zu verstehen, denn es heißt auch nicht umsonst Täterbeschreibung. Da wird der Täter sogar erst ermittelt, und kann nicht verurteilt sein. Aber wenn man gegen Unbekannt ermittelt, kann sehr wohl eine Tat vorliegen, dessen Täter ja wer sein muss. Immer dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
"Der Höhepunkt war für mich, als der GdP-Chef in der "Welt" wie folgt zitiert wird:
Den Kollegen zufolge wurden von mehreren der kontrollierten Männer Meldebescheinigungen des Bundesamts für Migration vorgelegt. Da waren ganz sicher Flüchtlinge unter den Tätern.
Oh, ach? Niemand verurteilt oder auch nur angeklagt, aber der GdP-Chef spricht bereits von Tätern? Da sieht man gut, wo der Zug hingeht, wenn man an der Gewaltenteilung (oder der Bildung) spart."
Da soll sich der gute Mann mal an die eigene Nase fassen!
Quelle und mit Sicherheit nicht einer seiner guten Momente (er ist im Verlaufe des gestrigen Tages dann endlich zurück gerudert):
[l] Kann mir mal jemand erklären, wieso sich da draußen alle das Maul über Köln zerreißen?"
Gefolgt von einer Menge groben Unfugs und gefährlichen Relativierungen! Aber niemand ist unfehlbar und das diskretiert nicht alles.
Ist nicht immer ganz einfach. Recht ist halt ein sehr umfängliches und komplexes Gebilde. Fast so wie das Leben, dass es in einer Vielzahl von Fällen regeln und beurteilen können soll.
Viele freundliche Grüße
azur
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