Inwieweit machen sich Staatsdiener da strafbar?

CalBaer, Freitag, 08.01.2016, 18:59 (vor 3684 Tagen) @ azur6456 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 08.01.2016, 19:07

Sie beruft
sich dafür auf den Grundsatz: "Not kennt kein Gebot" und auf eine
Richtlinienentscheidung der Bundeskanzlerin.
In einer parlamentarischen Demokratie ist auch für eine derart
wesentliche Notstands-Entscheidung nicht die Regierung zuständig, sondern
das Parlament. ..."

Sind Notstandsgesetze nicht verboten per Grundgesetz? Haette Merkel versucht, so was uebers Parlament zu bekommen (was bei der GK sicher problemlos moeglich gewesen waere), dann haette es das Bundesverfassungsgericht doch sofort kassiert und damit waere die Tuer zu gewesen. Das wusste Merkel genau, also versucht sie sich mit ewigen Richtlinienentscheidungen und Kanzleranweisungen durchzumogeln, die aber gegen geltendes Recht verstossen. Im Falle eines nationalen Notfalls, z.B. der Bedrohung des Landes von aussen, waere das sicher kurzfristig akzeptierbar, aber als Dauerloesung um die Probleme von anderen Voelkern zu loesen?

Inwieweit machen sich Staatsdiener da strafbar, diesen Notstands-Kanzleranweisungen ueber viele Monate Folge zu leisten, anstatt geltendes Recht und Verfassung anzuwenden, auf die sie ja einen Eid geschworen haben? Als Bundespolizist waere mir da mulmig zu mute, jeden Tag Gesetzesverletzungen auf Weisung nur zusehen zu duerfen. Irgendwann wird der Wind politisch auch mal wieder drehen und dann koennte ihnen der Prozess gemacht werden. Das wurde ja sogar nach dem Ende von Unrechtsstaaten gemacht, wo sich die Staatsdiener auf schwere Repressalien im Falle der Befehlsverweigerung berufen konnten.

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